Die Alexander-von-Humboldt-Schule Wittmund ist überzeugt, dass schulisches Lernen mehr ist als das Lernen von Vokabeln und Formeln. Schulisches Lernen soll auch das soziale Miteinander und die Bildung einer nachhaltingen Entwicklung in einer demokratischen Gesellschaft fördern. Grundlage dafür sind das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie das niedersächsische Schulgesetz, in dem es heißt:

Zum Bildungsauftrag gehört die Mitgestaltung des sozialen Lebens (§ 2 Abs. 1 Satz 3 NSchG). Ein entsprechendes Engagement der Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten anzuregen, gehört zu den Aufgaben der Schule.

Darüber hinaus ist Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ein zentrales Bildungsziel im 21. Jahrhundert. Sie soll Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft verantwortungsvoll und gestaltend anzugehen. Die Alexander-von-Humboldt Schule nimmt damit als Schule eine Schlüsselrolle ein, indem sie nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch Werte, Kompetenzen und Haltungen fördert, die für eine nachhaltige Entwicklung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind. Durch Projekte, Praktika und Kooperationen mit innen- und außerschulischen Partnern erfahren die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung nachhaltigen Handelns ganz praktisch. Ein Beispiel hierfür ist unser Praktikum für Soziales und Nachhaltigkeit an der Alexander-von-Humboldt Schule, das soziale Kompetenzen und Verantwortungsbereitschaft fördern soll. So werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, Herausforderungen in einer globalisierten Welt zu erkennen und nachhaltige Lösungen aktiv mitzugestalten – zum Wohle der jetzigen und kommenden Gesellschaft.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, möchten wir dem sozialen Lernen und der Bildung für nachhaltige Entwicklung besondere Bedeutung zukommen lassen. Dazu gehört, dass unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gewährt wird, inner- und außerschulisch soziale Kompetenzen zur BNE zu erwerben und weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund hat die Gesamtkonferenz unserer Schule 2008 und 2009 die Idee eines Sozialpraktikums auf den Weg gebracht, das im Schuljahr 2024/2025 um den Aspekt BNE erweitert wurde und im Schulprogramm verankert ist. Innerhalb und außerhalb der Schule sollen unsere Schülerinnen und Schüler im Rahmen von insgesamt mindestens 30 Stunden Erfahrungen im Bereich Soziales und/oder Nachhaltigkeit machen und vertiefen können.

Das Praktikum für Soziales und Nachhaltigkeit ermöglicht damit unseren Schülerinnen und Schülern, Erfahrungen im Umgang mit Menschen in verschiedenen Lebenssituationen zu sammeln, somit die eigene Persönlichkeitsentwicklung voranzutreiben sowie einen Einblick in soziale Berufe und nachhaltiges Handeln zu erhalten. Dieses Praktikum soll über drei Schuljahre, von der 8. bis zur 10. Klasse, in der unterrichtsfreien Zeit absolviert werden.

Das Heft zum Sozialpraktikum

Das Heft wird im Laufe des 8. Jahrgangs von den KlassenlehrerInnen verteilt und dient der Sammlung, Dokumentation und Reflexion des Sozialpraktikums. Sobald alle Stunden erbracht worden sind, soll das Heft vollständig ausgefüllt bei den betreuenden Lehrkräften (HAR/RID) im Abschlussschuljahr abgegeben werden, damit diese die vollständig erbrachte Leistung bestätigen können und den Klassenlehrern der Abschlussklassen Bescheid geben können. Sollten Einträge fehlen, wird das Heft kommentarlos an den Besitzer/die Besitzerin zurückgegeben.

Das vollständig ausgefüllt Heft muss spätestens vor den Osterferien H10, R10, G10 (ggf. H9/H8) bei den betreuenden Lehrkräften abgegeben werden. Bitte das Heft bis zur erforderlichen Abgabe gut verwahren.

Bei Fragen oder Anmerkungen wende man sich bitte an die das Sozialpraktikum betreuenden Lehrkräfte.

Fragen zum Sozialpraktikum

Muss das Sozialpraktikum am Stück absolviert werden?

Das Sozialpraktikum kann etappenweise absolviert werden. Das heißt: Es ist nicht nötig, alle 30 Stunden auf einmal zu absolvieren. Über mehrere Schuljahre hinweg können immer wieder soziale Leistungen im Rahmen von jeweils 10 Stunden erbracht werden. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass viele Betriebe ein vollständig absolviertes Praktikum im Rahmen von 30 Stunden bevorzugen.

Der erfolgreiche Abschluss des Sozialpraktikums sowie weitere sozial erbrachte Leistungen (von mindestens weiteren 30 Stunden) werden in einer Urkunde bescheinigt.

Wird das Sozialpraktikum im Zeugnis erwähnt?

Im Abschlusszeugnis (G-Zweig: Ende Einführungsphase) wird das erfolgreiche Absolvieren eines Sozialpraktikums eigens ausgezeichnet.

Können auch Aktivitäten aus meiner Freizeit einfließen?

Teilweise können Leistungen, die unsere Schülerinnen und Schüler ohnehin schon in ihrer Freizeit erbringen, in das Sozialpraktikum einfließen, darunter fallen:

- außerschulisch -

  • Altenpflegeeinrichtungen
  • Kirchengemeinden
  • Sportvereine
  • freiwillige Feuerwehr
  • DLRG
  • Tafeln
  • Kitas
  • Pflegezentren
  • Lebenshilfe
  • ...

- innerschulisch -

  • Hausaufgabenhilfe
  • Mitarbeit in der SV
  • Mitarbeit in der Jahrbuch-AG
  • Mitarbeit in der Konfliktlotsen-AG
  • Mitarbeit im Sanitätsdienst
  • Mitarbeit beim Computerführerschein
  • Unterstützung der Mensa- und Busaufsichten
  • Übernahme von Patenschaften im Jahrgang 5.
Muss ich mich selbst versichern?

Da es sich um ein schulisch angeordnetes Praktikum handelt, sind unsere Schülerinnen und Schüler über die Schule versichert.

Bringt mich das Sozialpraktikum auch nach der Schule weiter?

Das absolvierte Praktikum kann bei sorgfältiger Führung dieses Heftes auch bei Bewerbungen genutzt werden.


Hinweis:

Das Nichtabsolvieren des Sozialpraktikums kann zur Minderung der Beurteilung des Sozialverhaltens führen!

Ansprechpartner

Richard Habicht

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Dajana Weber

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13.10.-24.10.2025
Herbstferien